Know How
das Wissen, wie man eine Sache praktisch verwirklicht; techn. Spezialwissen.
Quelle: Der Brockhaus in einem Band. 9.,
vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage.
Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2000.
Arbeitsschritte
bei der Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern der Bauart Aufladefeuerlöscher*
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| 1. | 2. | 3. |
| Allgemeinen Zustand, Sauberkeit und Beschriftung des Feuerlöschers kontrollieren. Schlauch demontieren, Behälter öffnen und Armatur abschrauben. | Löschmittelbehälter vollständig entleeren. Feuerlöschmittel kontrollieren (Identität, Beschaffenheit, Wiederverwendbarkeit, Menge usw.) erforderlichenfalls erneuern. | Löschmittelbehälter innen und außen auf sicherheitsrelevante Beschädigungen und Mängel (Beule, Korrosion Gewindeschäden etc.) überprüfen. Armatur reinigen und demontieren, anschließend untersuchen (Gewinde, Risse, Druckentlastungs-einrichtungen usw.) |
| Dauer: 1-2 Minuten | Dauer:
4-5 Minuten |
Dauer:
4-5 Minuten |
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| 4. | 5. | 6. |
| Schlauch und ggfls. Löschpistole kontrollieren. Kanäle und Leitungen für freien Durchgang prüfen. Betätigungseinrichtungen und Sicherheitsventil - falls vorhanden - auf Funktionstüchtigkeit kontrollieren. | CO2-Treibgaspatrone
auf Beschädigungen kontrollieren, wiegen, bei Unter- bzw. Überfüllung
austauschen. Armatur montieren (Dichtringe erneuern) Sicherung plombieren und Treibgaspatrone anschrauben. |
Funktionsbereitschaft des Löschers wiederherstellen. Hierzu Feuerlöschmittel einfüllen, Armatur einsetzen, Feuerlöscher verschließen und sichern, Schlauch montieren. Instandhaltungsnachweis anbringen. Feuerlöscherhalterung kontrollieren. |
| Dauer
1-2 Minuten |
Dauer:
1-2 Minuten. |
Dauer:
4-5 Minuten |
* Aufladefeuerlöscher sind längstens alle zwei Jahre einer äußeren und inneren Prüfung zu unterziehen.
Über Details informiert ein bvfa-Merkblatt.
Arbeitsschritte
bei der Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern der Bauart Dauerdruckfeuerlöscher **
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|
1.
|
2.
|
3.
|
|
Allgemeinen
Zustand, Sauberkeit und Beschriftung des Feuerlöschers und Kennzeichnung
des Behälters kontrollieren.
|
Betriebsdruck
prüfen und mit dem Gerätemanometer - falls vorhanden - vergleichen.
Bei Druckverlust den Feuerlöscher öffnen und die komplette
Innenprüfung durchführen. Armatur mit Betätigungseinrichtungen
und Schlauch sowie Feuerlöscherbehälter äußerlich
auf Beschädigungen untersuchen.
|
Feuerlöscher druckentlasten, Schlauch abschrauben und Behälter öffnen. Druckbeaufschlagte Teile, Funktionsteile, nach den Herstellerangaben reinigen, prüfen und ggfls. auswechseln. Dichtflächen, Dichtkegel prüfen. Kanäle und Leitungen für Feuerlöschmittel/Treibmittel auf freien Durchgang prüfen. |
|
Dauer:
1-2 Minuten
|
Dauer:
2-3 Minuten
|
Dauer:
4-5 Minuten
|
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| 4. | 5. | 6. |
|
Schlauch
und ggfls. Löschpistole kontrollieren. Kanäle und Leitungen
für freien Durchgang prüfen. Betätigungseinrichtungen
und Sicherheitsventil - falls vorhanden - auf Funktionstüchtigkeit
kontrollieren.
|
Feuerlöschmittel
wieder einfüllen, (1) Dichtringe erneuern, Armatur einsetzen,
Feuerlöscher verschließen, über Füllanschluß
mit Stickstoff beaufschlagen und Betriebsdruck wiederherstellen. Anschließend
Dichtigkeitskontrolle durchführen.
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Funktionsbereitschaft
des Löschers wiederherstellen. Instandhaltungsnachweis anbringen.
Feuerlöscherhalterung kontrollieren.
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|
Dauer1-2
Minuten
|
Dauer: 4-5
Minuten.
|
Dauer: 1-2
Minuten
|
(1) Sofern die 10jährige
Prüffrist abgelaufen ist, muß der Behälter vor der Wiederbefüllung
einer Sachverständigenprüfung (z.B. TÜV) zugeführt werden.
** Dauerdruckfeuerlöscher sind längstens alle zwei Jahres einer
äußeren Prüfung zu unterziehen. Über Details informiert
ein bvfa-Merkblatt.
Wandhydranten, Steigleitungen
und die in den Wandhydranten befindlichen Schläuche unterliegen Prüfvorschriften
die in den dazugehörigen Normen geregelt sind. Unser speziell ausgebildetes
Fachpersonal kann hier für Sie mit optimaler Ausrüstung tätig
werden.
Folgende Dienstleistungen werden erforderlich:
Wandhydranten
Steigleitung naß und naß/trocken nach DIN 14461 Teil 1 und ihrer Folgenormen nach DIN EN sind in folgenden Schritten zu prüfen:
Prüfung der ordnungsgemäßen
Beschilderung und des freien Zugangs
Prüfung der Gängigkeit von Tür, Haspel und Handrad
Prüfung auf Unversehrheit, Sauberkeit, Trockenheit und Vollständigkeit
Prüfung der Schläuche auf Normgerechtigkeit
Entfernung eventuell vorhandenen Schmutzwassers
Prüfung des Ventils und Strahlrohres
Prüfung des Ruhe- und Fließdruckes an der letzten Entnahmestelle
Dokumentation der Prüfung durch Anbringungen eines ordnungsgemäßen
Prüfvermerkes und gegebenenfalls
Plombierung der Schränke
Steigleitungen
trocken nach DIN 14462 Teil 2 sind in folgenden Schritten zu prüfen:
Prüfung der ordnungsgemäßen Beschilderung und des freien Zugangs
Füllung der Steigleitung mit Wasser und Druckprüfung mit Dichtigkeitskontrolle von Leitung und Schlauchanschlussventilen
Durchflussmengenmessung
Prüfung der Einspeisearmatur, der Be- und Entlüftung und der Entleerungseinrichtung
Dokumentation der Prüfung durch Anbringung eines ordnungsgemäßen Prüfvermerkes und durch Plombierung der Schlauchanschlusseinrichtungen
Feuerlöschschläuche
müssen im Rahmen der vorgeschriebenen
Prüffristen einer Wasserdruckprobe unterzogen werden. Zum Prüfumfang
gehört auch die Trocknung bei Faltschläuchen, die Dokumentation
der Prüfung auf dem Schlauch und die ordnungsgemäße Verbindung
der Schläuche mit der Haspel, dem Strahlrohr und dem Schlauchanschlußventil.
Wartungsintervalle von Brandschutzeinrichtungen
Eine Vielzahl von Vorschriften regelt die Wartung von verschiedenen Brandschutzeinrichtungen. Hier wollen wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften und Fristen geben:
| Feuerlöscher: |
DIN 14406 Teil4 - Instandhaltung von Feuerlöschern TRB 801 Punkt 18 innerhalb der Druckbehälterverordnung. GGVS - Gefahrgüterverordnung Straße einschließlich der dazugehörigen ADR - Richtlinien Versammlungsstättenverordnung, Geschäftshausverordnung. |
| Wandhydranten: |
DIN 14461 Teil1 Steigleitung "naß" und "naß - trocken" DIN 14462 Teil2 Steigleitung "trocken" |
| Feuerwehrschläuche: |
DIN 14811 Druckschläuche (Faltschläuche)1 DIN 14818 Formbeständige Schläuche |
Diese Brandschutzeinrichtungen sind in folgenden Intervallen zu prüfen:
(Prüffristen und Prüfpflichten beziehen sich immer auf gesetzlich vorgeschriebenes Gerät oder Einrichtungen)
| Feuerlöscher: | alle 24 Monate |
| Feuerlöscher im GGVS-Verkehr: | alle 12 Monate |
| Feuerlöscher in Versammlungsstätten: | alle 12 Monate |
| Feuerlöscher in Geschäftshäusern: | alle 12 Monate (je nach Länderverordung) |
| Wandhydranten "naß" und "naß/trocken" | alle 12 Monate |
| Wandhydranten "trocken" | alle 24 Monate |
| Faltschläuche in Wandhydranten: | alle 12 Monate |
| Formfeste Schläuche in Wandhydranten | alle 12 Monate |
| RWA-Anlagen: | alle 12 Monate |
Brandklassen
Brandklasseneinteilung nach DIN EN 2 und DIN 14406
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Brände
von festen Stoffen, hauptsächlich organischer Natur (Brandklasse
A) z.B. Holz, Papier, Stroh, Kohle, Textilien, Kunststoffe, Autoreifen |
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Brände von flüssigen
oder flüssig werdenden Stoffen (Brandklasse
B) |
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Brände
von Gasen (Brandklasse C) z.B. Methan, Propan, Wasserstoff, Acethylen, Stadtgas, Erdgas |
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Brände
von Metallen (Brandklasse D) z.B. Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierungen |
Brandschutztechnisch / Sicherheitstechnisch - Was ist das?
Es sind zu prüfen:
Brandschutztechnische Prüfung:
Allgemeiner Zustand, Sauberkeit
Lesbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Beschriftung
Auslöse- und Unterbrechungseinrichtungen
Gewicht oder Volumen des Treibgases
Weitere Verwendbarkeit oder Wiederverwendbarkeit des Löschmittels durch Sichtprüfung
Dichtstellen und Dichtungen
Kanäle und Leitungen,
durch die Löschmittel und/oder Treibmittel transportiert werden, hinsichtlich
Beschädigungen, Korrosionserscheinungen und freien
Durchgang
Bei Aufladelöschern
Druck oder Gewicht des Treibgases
Weitere Maßnahmen:
Funktionsbereitschaft wiederherstellen
Beschriftung nach Instandhaltung
Löscherhalterungen prüfen
Sicherheitstechnische Prüfung:
Armaturen, Schläuche,
Sicherungen
Fälligkeiten von Prüffristen
nach der Druckbehälterverordnung (DruckbehV)
Schutzanstriche (z.B. auf
Korrosionserscheinungen)
Kunststoff-Formteile auf
Beschädigungen
Auslöse- und Unterbrechnungseinrichtungen
Gewindeanschlüsse hinsichtlich
mechanischer Beschädigungen und Gängigkeit
Beschaffenheit des Innenraums
des Löschmittelbehälters durch Sichtprüfung (Entleerung des
Behälters)
Sicherheitseinrichtungen
hinsichtlich Beschädigungen und Korrosionserscheinungen
Die DruckbehV mit ihren
technischen Regeln (TRB/TRG) ist zu beachten!
Pulver:
ABC-Löschpulver wird universell zur Bekämpfung von Bränden
der Brandklassen A, B und C eingesetzt, BC-Löschpulver bei Bränden
der Klassen B und C sowie D-Löschpulver bei Bränden der Klasse
D.
Die Löschwirkung des Pulvers
beruht in den Brandklassen B und C (Flammenbrände) auf dem antikatalytischen
Effekt, das heißt, der Eingriff der Pulverpartikel in den Reaktionsablauf
des Verbrennungsvorganges verursacht eine Ketten Abbruchsreaktion.
In den Brandklassen A (Glutbrände) und D (Metallbrände) üben
die Löschpulver durch die Bindung von Schmelzschichten auf den Brandstoffen
einen Sperreffekt aus. Damit werden die Diffusion von Sauerstoff in den
Brandherd und die Aufheizung der unmittelbaren Brandumgebung verhindert
sowie Rückzündung unterbunden.
Kohlendioxid:
Kohlendioxid wird in Verbindung
mit Löschbrausen zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse
B eingesetzt. Seine Löschwirkung beruht auf dem Stickeffekt. Kohlendioxid
löscht rückstandsfrei und ist elektrisch nicht leitend.
Wasser:
Feuerlöscher mit dem Löschmittel
Wasser werden zur Bekämpfung von den Bränden der Brandklasse A
eingesetzt. Die Löschwirkund des Wassers beruht auf seinem Wärmebindungsvermögens.
Die abkühlende Wirkung des Wassers stört die thermischen Reaktionsvoraussetzungen
und behindert die weitere thermische Ausbreitung brennbarer Stoffe, so dass
die Zufuhr brennbarer Gase und Dämpfe versiegt. Wasser löscht
also durch Abkühlung.
Schaum:
Auf brennbaren Flüssigkeiten,
die leichter als Wasser sind, wird schnell ein gasdichter Film gebildet,
der sich über die gesamte Oberfläche der Flüssigkeit ausbreitet.
Die hohe Netzwirkung auch verbunden mit dem Kühleffekt bewirkt hervorragende
Löscheigenschaften auch bei Bränden fester Stoffe.
Löschanleitung

Wie bringt man Rauchmelder richtig an:
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in eingeschossigen Wohnungen: im Flur und Kinderzimmer(n) |
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in mehrgeschossigen Wohnungen: im Flur und Kinderzimmer(n) jeder
Etage |
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in jedem Raum sowie im Flur auf jeder Etage |
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an welcher Stelle montiert man die Rauchmelder:
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An der Decke in der Raummitte, Raumgröße bis 60 m². |
| Mindestens 50 cm von der Wand entfernt. | |
| Nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht in starker Zugluft. | |
| Nicht in der Dachspitze | |
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Nicht in Räumen in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder
Rauch entsteht (Bad, Wirtschaftsgebäude) |
|
Feuerlöscher müssen nach
Art und Umfang der Brandgefährdung und nach der Größe des
zu schützenden Bereiches in ausreichender Zahl bereitgestellt werden.
Bei der Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern können
andere geeignete Feuerlöscheinrichtungen -ausgenommen ortsfeste Löschanlagen
- berücksichtigt werden.
Die maßgebende Regel für die Ausrüstung von Arbeitstätten
mit Feuerlöschern ist die ZH 1/201.
Nach dieser Regel ist die für einen Bereich erforderliche Anzahl von Feuerlöschern mit dem entsprechenden Löschvermögen in der Brandklasse A und B nach den untenstehenden Tabellen zu ermitteln. Dabei ist wie folgt vorzugehen:
Zunächst sind -ausgehend von der Brandgefährdung nach der Grundfläche- die Löschmitteleinheiten zu ermitteln. Danach sind die entsprechende Art, Anzahl und Größe der Feuerlöscher festzustellen!
Löschmitteleinheiten in
Abhängigkeit von Grundfläche und Brandgefährdung
|
Löschmitteleinheiten
LE
|
|||
| Grundfläche bis m2 | geringe Brandgefährdung | mittlere Brandgefährdung | große Brandgefährdung |
| 50 | 6 | 12 | 18 |
| 100 | 9 | 18 | 27 |
| 200 | 12 | 24 | 36 |
| 300 | 15 | 30 | 45 |
| 400 | 18 | 36 | 54 |
| 500 | 21 | 42 | 63 |
| 600 | 24 | 48 | 72 |
| 700 | 27 | 54 | 81 |
| 800 | 30 | 60 | 90 |
| 900 | 33 | 66 | 99 |
| 1000 | 36 | 72 | 108 |
| je weitere 250 | 36 | 12 | 18 |
Löschmitteleineiten LE und Feuerlöscharten nach DIN EN 3
|
Feuerlöscher
nach DIN EN 3
|
||
|
Löschmitteleinheiten
|
Brandklasse
A
|
Brandklasse
B
|
|
1
|
5A
|
21B
|
|
2
|
8A
|
34B
|
|
3
|
55B
|
|
|
4
|
13A
|
70B
|
|
5
|
89B
|
|
|
6
|
21A
|
113B
|
|
9
|
27A
|
144B
|
|
10
|
34A
|
183B
|
|
12
|
43A
|
|
|
15
|
55A
|
233B
|
|
Werden Feuerlöscher
für die Brandklassen A und B eingesetzt und haben sie für
die Brandklassen unterschiedliche Löschmitteleinheiten LE, ist
der niedrigere Wert anzusetzen.
|
||
Beispielhafte Zuordnung von Betriebsbereichen zur Brandgefährdung
|
gering
|
mittel
|
groß
|
|
Verkauf, Handel, Lagerung Lager mit nichtbrennbaren Baustoffen, z. B. Fließenkeramik mit geringem Verpackungseinteil; Verkaufsräume mit nichtbrennbaren Artikeln, z. B. Getränke, Pflanzen und Frischblumen, Gärtnereien; Lager mit nichtbrennbaren Stoffen und geringem Verpackungsanteil |
Lager mit
brennbarem Material; Holzlager im Freien; Verkaufsräume mit brennbaren
Artikeln, z. B. Buchhandel, Radio-Fernsehhandel, Lebensmittel, Textilien,
Papier, Photo, Bau-Heimwerkermarkt, Bäckereien, Chemischreinigung;
Ausstellung/Lager für Möbel, Lagerbereich für Leergut
und Verpackungsmaterial; Reifenlage.
|
Lager mit
leichtentzündlichen bzw. leichtentflammbaren Stoffen; Speditionslager;
Lager mit Lacken und Lösungsmitteln; Altpapierlager; Baumwolllager,
Holzlager, Schaumstofflager.
|
|
Verwaltung,
Dienstleistung
Eingangs- und Empfangshallen
von Theatern, Verwaltungsgebäuden; Arztpraxen, Anwaltspraxen,
EDV-Bereiche ohne Papier, Bürobereiche ohne Aktenlagerung, Büchereien |
EDV-Bereich
mit Papier; Küchen, Gastbereiche mit Hotels, Pensionen; Bürobereiche
mit Aktenlagerung, Archive
|
Kinos, Diskotheken;
Theaterbühnen, Abfallsammelräume
|
|
Industrie
Ziegelei, Betonwerk; Herstellung
von Glas und Keramik; Papierherstellung im Naßbereich; Konservernfabrik;
Herstellung elektrotechnischer Artikel/Geräte; Brauereien; Herstellung
von Getränken, Stahlbau; Maschinenbau |
Brotfabrik,
Leder- und Kunststoffverarbeitung, Herstellung von Gummiwaren; Kunststoff-
Spritzgießerei, Kartonagen; Montage von Kfz- Haushaltsgroßgeräten;
Baustellen ohne Feuerarbeiten
|
Möbelherstellung,
Spanplattenherstellung, Webereien, Spinnereien, Herstellung von Papier
im Trockenbereich, Verarbeitung von Papier, Getreidemühlen und
Futtermittel, Baustellen mit Feuerarbeiten, Schaumstoff-, Dachpappenherstellung,
Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern, Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen
und -geräte, Raffinierien, Öl-Härtereien, Druckereien,
Petrochemische Anlagen, Verarbeitung von brennbaren Materialien
|
|
Handwerk
Gärtnerei, Galvanik,
Dreherei, Mechanische Metallverarbeitung, Fräserei, Bohrerei,
Stanzerei |
Schlosserei,
Vulkanisierung, Leder/Kunstleder und Textilverarbeitung, Backbetrieb,
Elektrowerkstatt
|
Kfz-Werkstatt,
Tischlerei/Schreinerei, Polsterei
|
Treten Brandgefahren durch gasförmige Stoffe oder brennbare Metalle auf, so sind diese Bereiche durch Feuerlöscher, die auch für die Brandklasse C oder D zugelassen sind, zu schützen.
In jedem Geschoss von Arbeitsstätten
ist mindestens ein Feuerlöscher bereitzustellen.
Die Feuerlöscher sollen zweckmäßig - z. B. neben Notausgängen
- verteilt sein. Bei einer größeren Anzahl von Feuerlöschern
empfiehlt es sich, mehrere Feuerlöscher zu "Stützpunkten"
zusammenzufassen, bzw. Großlöschgeräte zur Verfügung
zu stellen.
Feuerlöscher müssen leicht erreichbar sein!
Ein im Entstehen begriffener Brand ist nur dann erfolgreich zu bekämpfen, wenn die Feuerlöscher
jederzeit leicht aufzufinden und
jederzeit leicht zu erreichen sind
Deshalb sind Feuerlöscher der geeigneten Brandklassen
in der Nähe von Bereichen mit besonderer Brandgefahr
in unmittelbarer Nähe von Ausgängen und Rettungswegen zu installieren
Sollte der Fluchtweg durch den
Brand versperrt sein, kann die Selbstrettung unter dem Schutz des Löschmittels
eines oder mehrer Feuerlöscher versucht werden.
Feuerlöscher müssen so aufgehängt sein, daß sie nicht
beschädigt werden können, beispielsweise durch vorbeifahrende Flurförderzeuge.
Darüberhinaus sind sie so anzubringen, daß sie von allen Anwesenden
ohne Anstrengung aufgenommen werden können.
Die Entfernung von einem Feuerlöscher zum nächsten soll nicht mehr
als 20 m betragen. Die Anbringung an Verkehrswegen ist zu empfehlen. Stellen,
an denen sich Feuerlöscheinrichtungen befinden, sind kenntlich zu machen.